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VERTIKALER VERMIETUNGSMARKT – ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ANlage B)

Effective date:
Thursday, 4 October, 2018

Vorliegende Geschäftsbedingungen des vertikalen Vermietungsmarkts („Zusätzliche Vermietungsbedingungen“) sind ausdrücklicher Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU) oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/USA), wie zutreffend, falls der Partner den vertikalen Vermietungsmarkt nutzt.

 

A. Zusätzliche Bedingungen der HERE Mobilitätsprodukte.

(1) HERE behält sich das Recht vor: (i) die Situationen zu überprüfen in denen, und auf welche Weise, der Partner die Zustimmung zur Erfassung Daten erhält; (ii) zu erfordern, dass der Partner die Umsetzung solcher Zustimmungen ändert; und (iii) zusätzliche Zustimmungen der Nutzer oder Verbraucher zu erhalten oder vom Partner zu erfordern, wenn dies, nach ausschließlichem Ermessen von HERE, als notwendig erachtet wird.

(2) HERE kann dem Partner von Zeit zu Zeit und soweit zutreffend zusätzliche und spezifische Unterlagen und Anforderungen stellen, die für die Nutzung des vertikalen Vermietungsmarkt (Rental) durch den Partner gelten können.

B. Datenschutz und Datenverarbeitung.

Ohne Beschränkung der Allgemeingültigkeit des Abschnitts 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU) oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/USA), wie zutreffend, gelten folgende zusätzliche Bedingungen für den Partner:

(1) Im Rahmen der Bereitstellung der Mobilitätsprodukte an den Partner laut vorliegendem Vertrag, kann HERE Global B.V. („HERE Global“) im Auftrag des Partners Nutzerdaten verarbeiten und Verbraucherdaten für seine Zwecke nutzen und sammeln. In Bezug auf die Verarbeitung der Nutzerdaten stimmen die Parteien zu, dass der Partner der Datenverantwortliche und HERE Global ein Datenverarbeiter ist, und in Bezug auf die Verbraucherdaten ist HERE Global der Datenverantwortliche und der Partner ist der Datenverarbeiter; vorausgesetzt, dass, falls beide Parteien als Datenverantwortliche bezüglich der Verbraucher- oder Nutzerdaten gelten, wie zutreffend, die Parteien die Haftungen für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen untereinander teilen, um den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und -regelungen des Landes, in dem der Partner die Mobilitätsdienstleistungen anbietet (“Datenschutzgesetze"). Soweit die durch den Partner bereitgestellten Daten „Personendaten“ oder „personenbezogene Identifizierungsinformationen“ (wie durch die geltenden Datenschutzgesetze festgelegt) beinhalten, muss die Verarbeitung solcher Daten seitens HERE innerhalb einer dedizierten, logisch abgegrenzten Plattform erfolgen und auf folgende Zwecke beschränkt sein: (i) die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung, Offenlegung und Übertragung solcher Daten, damit die Verbraucher mit Transportanbietern (z. B., der Partner), die direkt oder indirekt mit dem Mobility Marketplace in Verbindung stehen, verbunden werden; und (ii) die Verarbeitung dieser Daten, sodass sie sich nicht mehr auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen oder sodass sie derart anonymisiert werden, dass die betroffene Person nicht mehr identifizierbar ist („Anonymisierte Daten“), zwecks Verwendung dieser anonymisierten Daten in den Mobilitätsprodukten. Der Partner bestätigt und stimmt zu, dass HERE solche anonymisierten Daten, die von den Daten stammen, für seine eigenen Zwecke wahren, nutzen und verteilen kann, und der Partner verpflichtet sich, die betreffende Sprache und die relevanten Bedingungen in seinen Datenschutzhinweis aufzunehmen, die Nutzer zu informieren und, soweit gesetzlich erforderlich, rechtsgültige und wirksame Zustimmung zu erhalten oder eine andere Rechtsgrundlage für diese Nutzung seitens HERE in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen zu erstellen. Der Partner haftet und ist für die Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetzen seitens jeden Nutzers verantwortlich, in Bezug auf die für oder durch den Partner bereitgestellten oder verfügbaren Daten und Informationen, oder die unter seiner Verantwortung stehen.

(2) Beim Nutzen oder Empfangen der Mobilitätsprodukte muss der Partner die Verbraucherdaten gemäß den Voraussetzungen der anwendbaren Datenschutzgesetze verarbeiten und der Partner gewährleistet, dass seine Anweisungen für die Datenverarbeitung die anwendbaren Datenschutzgesetze erfüllen. Der Partner ist allein verantwortlich für die Genauigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Daten oder der Mittel, über welche der Partner die Daten erhalten hat. Ungeachtet des Vorstehenden bestätigt der Partner, dass die Daten in einem anderen Land gespeichert und/oder verarbeitet werden können, als das, in dem die Mobilitätsdienste angeboten werden. Die Daten eines Partners im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) oder in der Schweiz dürfen nur durch HERE oder seine unterbeauftragten Verarbeiter außerhalb des EWR oder der Schweiz exportiert oder aufgerufen werden, wenn: der Empfänger oder das Land oder Hoheitsgebiet, in dem die Daten verarbeitet oder aufgerufen werden, einen angemessenen Schutzniveau sicherstellt, wie durch die Europäische Kommission festgelegt; oder (ii) die Standardvertragsklauseln (wie nachstehend festgelegt) für die Übertragung von Personendaten an in Drittländer niedergelassenen Verarbeitern anwendbar sind.

(3) Sollte der Partner bei der Nutzung oder dem Empfang der Mobilitätsprodukte nicht in der Lage sein, Daten gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen zu korrigieren, zu ändern, zu sperren oder zu löschen, muss HERE alle wirtschaftlich angemessenen Anfragen des Partners erfüllen, um solche Maßnahmen zu ermöglichen, soweit HERE rechtlich dazu berechtigt und technisch dazu in der Lage ist. HERE wird, im zulässigen Rahmen, den Partner sofort benachrichtigen, falls es Anfrage von einem Nutzer erhält, um die Daten dieser Person aufzurufen, zu korrigieren, zu ändern oder zu löschen. HERE wird solche Anfrage nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Partners beantworten, außer, um zu bestätigen, dass die Anfrage sich auf den Partner bezieht. HERE stellt dem Partner eine wirtschaftlich angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung zur Verfügung, in Bezug auf die Bearbeitung eines Antrags auf Zugang zu den Daten dieser Person, soweit gesetzlich zulässig und soweit der Partner keinen Zugang zu diesen Daten durch die Nutzung oder den Empfang von Mobilitätsprodukten hat.

(4) Der Partner berechtigt HERE die Datenverarbeitung an Unterbeauftragte Verarbeiter zu vergeben, soweit es für die Funktion der Mobilitätsprodukte im Rahmen dieser Vereinbarung notwendig ist. Im Falle von Verarbeitung durch Unterbeauftragte, schließt HERE einen schriftlichen Vertrag mit dem Unterbeauftragten Verarbeiter ab, durch welchen dieser Unterbeauftragte entsprechenden Verpflichtungen untersteht, wie die, die HERE im Rahmen dieses Vertrages auferlegt sind; dieser Vertrag muss eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten, welche der Unterbeauftragte durchführen muss, damit die Verarbeitung den Anforderungen der anwendbaren Datenschutzgesetze gerecht wird. Auf Anfrage des Partners informiert HERE dem Partner den Namen, Adresse und Aufgabe jedes beteiligten unterbeauftragten Verarbeiters. Der Einsatz von unterbeauftragten Verarbeitern seitens HERE geschieht nach eigenem Ermessen von HERE. HERE wird dem Partner im Voraus (über E-Mail oder durch Veröffentlichung in einem geschützten Internetportal) jede Änderung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gültigen Liste der unterbeauftragten Verarbeiter mitteilen (außer bei Wechsel in Notfällen oder ersatzloser Streichung von unterbeauftragten Verarbeitern). Falls der Partner einen berechtigten Grund in Bezug auf die Verarbeitung von Personendaten durch den unterbeauftragten Verarbeiter hat, kann der Partner Einwand gegen den Einsatz eines unterbeauftragten Verarbeiters durch HERE erheben, indem er HERE innerhalb von dreißig Tagen nach dem Empfang der Mitteilung von HERE schriftlich benachrichtigt. Falls der Partner gegen den Einsatz des unterbeauftragten Verarbeiters ist, werden die Parteien eine Lösung in Treu und Glauben erörtern. HERE kann Folgendes wählen: (i) den unterbeauftragten Verarbeiter nicht einzusetzen, oder (ii) die Korrekturmaßnahmen, die der Partner in seinem Einwand bezeichnet hat, auszuführen und den unterbeauftragten Verarbeiter einsetzen. Wenn keine dieser Möglichkeiten plausibel ist und der Partner sich weiter aus berechtigtem Grund widersetzt, kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von dreißig Tagen. Wenn der Partner sich innerhalb der Frist von dreißig Tagen nach Erhalt der Mitteilung nicht widersetzt, bedeutet das, dass der Partner den neuen unterbeauftragten Verarbeiter akzeptiert. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, hat HERE die unveränderte Fassung der Standardvertragsklauseln für die Übertragung von Personendaten an die in Drittländern niedergelassenen Verarbeiter gemäß dem Beschluss 2010/87 / EU der Kommission ("Standardvertragsklauseln") abzuschließen, bevor der unterbeauftragte Verarbeiter die Daten verarbeitet. Durch dieses Dokument stimmt der Partner den Standardvertragsklauseln, die zwischen HERE und dem unterbeauftragten Verarbeiter abgeschlossen wurden, zu.

(5) HERE muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter und unterbeauftragten Verarbeiter, die sich mit der Datenverarbeitung befassen, über die Vertraulichkeit dieser Daten in Kenntnis gesetzt werden, entsprechende Schulung über ihre Verantwortungen erhalten haben und der Geheimhaltungspflicht unterliegen, wobei diese Verpflichtungen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dieser Personen oder der Unterbeauftragten mit HERE weiter bestehen bleiben. HERE muss sicherstellen, dass der Zugriff von HERE und seinen verbundenen Unternehmen auf die Daten sich auf die Personen beschränkt, die diesen Zugriff zur Ausführung des Vertrages beantragen. HERE hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, für den Fall, dass eine solche Ernennung nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist, dieser kann unter folgender E-Mail-Adresse erreicht werden: privacy@here.com.

(6) Falls HERE von einem rechtswidrigen Zugriff auf beliebige Daten, die in den HERE Geräten oder Einrichtungen gespeichert sind, in Kenntnis gesetzt wird, oder wenn der unbefugte Zugriff auf diese Geräte oder Einrichtungen den Verlust, die Offenlegung oder Änderung der Daten zur Folge hat und eine Benachrichtigung gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen („Sicherheitsverstoß“) notwendig ist, wird HERE sofort: (a) den Partner über den Sicherheitsverstoß benachrichtigen; (b) den Sicherheitsverstoß untersuchen und dem Partner Informationen über den Sicherheitsverstoß übermitteln; und (c) angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu mildern und Schäden aufgrund des Sicherheitsverstoßes zu verringern.  Der Partner stimmt zu, dass ein erfolgloser Versuch eines Sicherheitsverstoßes nicht Gegenstand dieses Abschnittes ist. Ein erfolgloser Versuch eines Sicherheitsverstoßes ist der, der nicht zu einem unbefugten Zugriff oder zu Verlust, Offenlegung oder Änderung von Nutzerdaten oder Geräten oder Einrichtungen von HERE, die Nutzerdaten speichern, führt und kann, ohne Einschränkungen, Pings und andere Broadcast-Angriffe auf Firewalls oder Edge-Server, Port-Scans, erfolglose Anmeldeversuche, Denial-of-Service-Attacken, Packet Sniffing (oder andere unbefugte Zugriffe auf Verkehrsdaten, die nicht zu einem Zugriff jenseits von IP-Adressen oder Header führen) umfassen oder ähnliche Vorfälle; und HEREs Verpflichtung, einen Sicherheitsverstoß gemäß diesem Paragrafen 6 des Abschnitts B zu melden oder zu beantworten ist und wird nicht als Anerkennung eines Fehlers oder einer Haftung in Bezug auf den Sicherheitsverstoß angesehen. Meldungen von Sicherheitsverstößen, wenn vorhanden, werden an einen oder mehrere geschäftliche, technische und verwaltungstechnische Kontakte des Partners übermittelt, auf von HERE gewählten Weisen, inklusive via E-Mail. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners, sicherzustellen, dass jederzeit genaue Kontaktinformationen in den Unterstützungssystemen von HERE vorhanden sind.

(7) HERE muss die Anforderungen bezüglich der Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erfüllen. Insbesondere wird HERE angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen und einhalten, um ein angemessenes und ausreichendes Schutzniveau in Bezug auf die mit der Verarbeitung und Art der Personendaten verbundenen Risiken zu gewährleisten. Eine Beschreibung der durch HERE umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen ist in nachstehender Anlage 1 („Technische und organisatorische Maßnahmen von HERE“) enthalten.

(8) Der Partner kann die Sicherheitspraktiken von HERE, die für die von HERE verarbeiteten personenbezogenen Daten relevant sind, nur überprüfen, wenn: (i) HERE nicht ausreichende Beweise der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen mittels einer Zertifizierung bezüglich der Erfüllung der Norm ISO 27001 oder anderer Normen geliefert hat; (ii) ein Sicherheitsverstoß vorliegt; (iii) der Partner angemessene Gründe für einen Verdacht hat, dass HERE nicht die in Abschnitt B vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt; (iv) eine Prüfung offiziell durch die zuständige Datenschutzbehörde des Partners gefordert wird; oder (v) verbindliche Datenschutzgesetze dem Partner das direkte Prüfungsrecht gewähren. Wenn der Partner die Prüfung in den HERE Einrichtungen mittels angemessener Vorankündigung innerhalb einer Frist von mindestens sechzig Tagen durchführt, wird HERE den Partner angemessen bei seinen Prüfungsverfahren unterstützen. Die Prüfung des Partners beschränkt sich auf einmal im Kalenderjahr und ist auf maximal einen Werktag begrenzt, ohne den normalen Geschäftsbetrieb von HERE zu unterbrechen. Der Partner und HERE tragen jeweils die eigenen Prüfungskosten.

(9) HERE wird dem Partner die Daten zurückliefern und/oder nach den HERE-Verfahren und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und/oder in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrages löschen, vorausgesetzt, dass HERE nicht verpflichtet ist, anonymisierte Daten zu löschen.

(10) Während der Dauer dieses Vertrags muss der Partner: (i) angemessene Bedingungen und Datenschutzerklärungen („Partnerbedingungen“), sofern zutreffend, wahren und veröffentlichen, die den Datenschutzgesetzen in Bezug auf die durch den Partner gesammelten und/oder zur Verfügung gestellten Daten in Verbindung mit oder in Bezug auf die Mobilitätsprodukte vollständig entsprechen; (ii) die Zustimmung der Nutzer und Verbraucher zu den Partnerbedingungen erhalten (sofern gesetzlich erforderlich), in aktiver, klarer und unmissverständlicher Weise, gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen; und (iii) sicherstellen, dass sein Datenschutzhinweis erläutert (a) welche Informationen der Partner sammelt; (b) warum der Partner solche Informationen sammelt; (c) wie der Partner solche Informationen sammelt; (d) die Aufteilung der Rollen zwischen HERE und dem Partner, wie in Abschnitt B beschrieben ist; und (e) wie Nutzer und Verbraucher Informationen aufrufen und aktualisieren können. Den Nutzern, Verbrauchern und Fahrern müssen auch durch die Partnerbedingungen mitgeteilt werden, dass der Partner HERE gestattet, Informationen zu sammeln, wie im anwendbaren Datenschutzhinweis von HERE aufgeführt ist, der unter https://legal.here.com/en-gb/privacy aufgerufen werden kann. Die Partnerbedingungen müssen mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften sowie mit den Vertragsbedingungen übereinstimmen. Die Partnerbedingungen sind eine Vereinbarung zwischen dem Partner und den Nutzern oder Verbrauchern (wie zutreffend) und HERE übernimmt keinerlei Verpflichtung und/oder Haftung in Bezug auf die Partnerbedingungen. Der Partner darf weder den Nutzern oder Verbrauchern Bedingungen auferlegen, die nicht mit vorliegenden Vertragsbedingungen übereinstimmen, noch HERE jegliche Haftung auferlegen, sofern nicht anderweitig in diesem Vertrag festgelegt. Im Falle von Streitigkeiten stimmen die Parteien überein, dass der Datenschutzhinweis von HERE Vorrang hat.

C. Zusätzliche Bedingungen für Berichte/Prüfungen.

(1) Die Partnerberichte, die im Abschnitt 6.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU) oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/USA), wie zutreffend, festgelegt sind, müssen Folgendes enthalten: (i) die Anzahl der durch die Verbraucher gebuchten Mietverträge und Anzahl der tatsächlich durch die Verbraucher ausgeführten Mietverträge, einschließlich, unter anderem, Daten, Einzelheiten der von den Verbraucher genutzten spezifischen Dienstleistungen, die Einzelheiten jedes Mietvertrages und die Anzahl der vermieteten Fahrräder/Fahrzeuge/Motorräder, (ii) Berechnung der Gebühren, einschließlich, unter anderem, Daten, Einzelheiten der Mietverträge und jedem Zubehör, (iii) die Dauer jedes Mietvertrages in Stunden/Minuten/Tagen, einschließlich der Empfang- und Abgabeorte, (iv) die durch die Verbraucher für die Nutzung jeder der Mobilitätsdienste gezahlte Gesamtgebühr; und (iv) jegliche zusätzliche Berichte, wie zwischen den Parteien wechselseitig vereinbart.

D. Zusätzliche Bedingungen für die Entschädigung.

Ohne Beschränkung der Allgemeingültigkeit des Abschnitts 10.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU) oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/USA), wie zutreffend, gilt folgende zusätzliche Klausel für die Entschädigung: Der Partner wird die entschädigten Parteien von HERE von und gegen Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang von Schäden, Verlusten, Beschwerden oder Problemen in Bezug auf jegliches Zubehör und/oder durch die Verbraucher gemietete, gepachtete und/oder genutzte Dienstleistungen, einschließlich, ohne Einschränkungen, Probleme bezüglich der Produkthaftung, verteidigen, entschädigen und von Haftungen befreien.

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