Skip to main content
Legal, security, privacy and compliance

Main menu

  • Terms
  • Privacy
  • Security
  • Certifications and Attestations

Allgemeine Vertragsbedingungen (Marketplaceangebot/EU)

Effective date:
Thursday, 4 October, 2018

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU) werden zwischen HERE (wie nachstehend definiert) und dem Partner abgeschlossen, der das Bestellformular des HERE Mobility (Marketplaceangebot/EU) unterzeichnet hat, welches diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU) unter Bezugnahme miteinschließt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU) sind Bestandteil des Bestellformulars des HERE Mobility (Marketplaceangebot/EU) und darin durch Bezugnahme enthalten. Die Bedeutungen jeglicher hier in Großbuchstaben verwendeter Begriffe, die hier nicht definiert sind, müssen im Bestellformular des HERE Mobility (Marketplaceangebot/EU) festgelegt werden. Alle Bezugnahmen auf den Begriff ‚Vertrag‘ in vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU) werden im Bestellformular des HERE Mobility (Marketplaceangebot/EU) festgelegt.

1. DEFINITIONEN

1.1 „Zugangspaket“ bezeichnet die Anmeldedaten, Zugangsschlüssel, Dokumentationen und weitere Bibliotheken oder Codebeispiele, die HERE dem Partner für den Zugriff auf das Mobilitätsangebot API bereitstellen kann.

1.2 „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet: (a) in Bezug auf HERE, HERE International B.V. und jedes andere Unternehmen, das direkt oder indirekt durch HERE International B.V. kontrolliert wird; und (b) in Bezug auf den Partner jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt: (i) durch den Partner kontrolliert wird; (ii) den Partner kontrolliert; oder (iii) mit dem Partner unter gemeinsamer Kontrolle steht. Ein Unternehmen wird durch ein anderes „kontrolliert“, wenn dieses andere Unternehmen 50 % oder mehr der Stimmen in besagtem Unternehmen innehat, befähigt ist, seine Geschäfte zu verwalten und/oder die Zusammensetzung des Verwaltungsrates oder entsprechender Einrichtung zu kontrollieren.

1.3 „Verbraucher“ bezeichnet eine Person, die Mobilitätsdienste des Partners konsumiert (oder zu konsumieren wünscht).

1.4 „Verbraucherdaten“ bedeutet alle anwendbaren und/oder auf den Verbraucher bezogene verfügbare Informationen, Angaben oder Aufzeichnungen und/oder die dem Partner als Teil der Mobilitätsprodukte bereitgestellt werden, einschließlich, ohne Einschränkungen und soweit zutreffend, Namen, Telefonnummern, Standortinformationen und jegliche weiteren diesbezügliche Angaben.

1.5 „Daten“ bedeutet kollektiv alle Nutzer- und Verbraucherdaten, die beim Nutzen des Mobility Marketplace gesammelt werden und/oder als Teil dessen oder in Verbindung zum Mobility Marketplace verfügbar sind, soweit zutreffend, und/oder Daten bezüglich des Nutzers, des Verbrauchers und/oder der Mobilitätsdienstleistungen.

1.6 „Gebühren“ werden im Abschnitt 4.1 festgelegt.

1.7 „Verbotene Nutzung“ bezeichnet folgende Aktivitäten: (a) Hacking von Mobilitätsprodukten oder beliebiger Teile derselben; (b) Verwendung von Inhalten, die Viren, Spam, Dateien, Code-Malware oder andere schädliche Softwareprogramme, Technologien oder Inhalte enthalten, verlinken oder verteilen können und den Betrieb der Mobilitätsprodukte oder beliebiger anderer Produkte oder Dienstleistungen von HERE beschädigen oder unterbrechen können; (c) Beteiligung oder Förderung von Aktivitäten oder Nutzung von Inhalten, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften und Regeln verstoßen, einschließlich, unter anderen, der Datenschutzgesetze und -Vorschriften; (d) Installierung von anwendbaren Mobilitätsprodukten, die ohne informiertes und aktives Einverständnis erzeugt wurden; oder (e) Nutzung, Unterstützung oder Werbung von pornografischen, obszönen, übermäßig profanen, rassistischen, ethnisch beleidigenden, bedrohenden, verletzenden, übermäßig gewalttätigen, verleumderischen, auf Glücksspiel bezogenen, diskriminierenden, beleidigenden, täuschenden oder irreführenden Inhalten, oder die gewalttätigen Terrorismus oder illegale Aktivitäten fördern oder erleichtern können, einschließlich Aktivitäten, die die Sicherheit des Landes gefährden können; oder (f) die Mobilitätsprodukte in Apps, auf Websites oder anderen Produkten oder Dienstleistungen einbeziehen oder nutzen, die Inhalte enthalten, welche das Unternehmen HERE abwerten oder verleumden oder die als schädlich oder negativ für HERE, seine Geschäfte und seinen Ruf erachtet werden können, nach alleinigem Ermessen von HERE; (g) Verwendung von Web-Scraping-, Web-Harvesting- oder Web-Datenextraktionsmethoden, um den Mobilitätsprodukten Daten zu entnehmen (sofern zutreffend); oder (h) Mobilitätsprodukte für jegliche Zwecke nutzen, die die Mobilitätsprodukte oder deren verbundene Server oder Netzwerke überlasten, schädigen oder unterbrechen könnten.

1.8 „Bruttoumsatz“ bezeichnet die vom Partner in Bezug auf Mobilitätsdienstleistungen erwirtschaftete und erhaltenen Bruttoerträge, einschließlich, ohne Einschränkungen, Trinkgelder, Mautgebühren und sonstige Forderungen, die der Partner im Zusammenhang mit dem Erbringen von Mobilitätsdiensten erhält.

1.9 "HERE“ bezieht sich auf HERE International, B.V und alle seine verbundenen Unternehmen.

1.10 „HERE Seite(n)“ bezeichnet Webseiten, die ganz oder teilweise Eigentum von HERE sind und/oder von HERE betrieben werden, einschließlich und ohne Einschränkung jede Webseite, die eine Kontoerstellung und einen Anmeldemechanismus enthält, die dem Partner ermöglichen, Berichte und Analysen in Bezug auf die anwendbaren Mobilitätsprodukte und ihre Verwendung aufzuzeigen.

1.11 „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle folgenden Elemente: (a) Patente, Patentoffenlegungen und Erfindungen (patentierbar oder nicht); (b) Marken, Unternehmensbezeichnungen und Domain-Namen, zusammen mit dem damit verbundenen Goodwill; (c) Urheberrechte und urheberrechtlich geschützte Werke (inklusive Computerprogramme), Topografien und Datenrechte, Datensammlungen und Datenbanken (urheberrechtlich geschützt oder nicht); (d) Geschäftsgeheimnisse, Knowhow und weitere vertrauliche Informationen,; und (e) alle weiteren geistigen Eigentumsrechte, eingetragene oder nicht eingetragene, einschließlich aller Anträge und Verlängerungen solcher Rechte sowie alle und jegliche weitere ähnliche oder gleichartige Eigentumsrechte und andere gesetzlich vorgesehene Schutzformen, durch derzeitige oder zukünftige weltweit anwendbare Rechte in allen Gerichtsbarkeiten.

1.12 „Lizenzgebühren“ bezeichnet die im Bestellformular von HERE Mobility (Marketplaceangebot/EU) aufgeführten Lizenzgebühren.

1.13 „Marken“ bezeichnet Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Marken, Logos und weitere charakteristische Identifizierungen und /oder Eigentumsvermerke.

1.14 „Mobility Marketplace" bezeichnet HEREs offenen Mobilitätsmarkt und jegliche anwendbaren Premium-Funktionen, die verfügbar sein können und Einzelpersonen oder Dritten die Nutzung von Transportservice und/oder Vermietungsdiensten (wie zutreffend) ermöglicht, die über Dritte angeboten werden (z. B., der Partner), doch von HERE betrieben und durch oder im Namen von HERE bereitgestellt werden.

1.15 „Vertikale Angebotsmärkte des Mobility Marketplace“ bezeichnet die vertikalen Märkte des Mobility Marketplace, die der Partner zur Bereitstellung von Mobilitätsdiensten für die Kunden nutzen kann, darunter der vertikale Markt für Privatverleih und Taxis (Taxi and Private Hire) und den vertikalen Vermietungsmarkt (Rental).

1.16 „Mobilitätsprodukte“ bezeichnet den Mobility Marketplace, die Webseite(n) von HERE und die gesamten Technologien, Informationen, Daten, Inhalte, Produkte, Tools, mobile Anwendungen, Softwares und/oder APIs sowie jegliche zugehörigen Unterlagen oder Materialien, die von oder im Auftrag der HERE von Zeit zu Zeit betrieben, geliefert oder bereitgestellt werden, unter oder in Verbindung mit diesem Vertrag, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Daten, die im Mobility Marketplace verfügbar sind, die durch den Partner oder einen Nutzer bereitgestellt und verwendet werden und die gesamten Elemente, Programmierung, Quellengrafik, Grafiken, Bilder und Metadaten, zusammen mit allen HERE Marken, Fremdsoftware, Erscheinungsform und Funktion des Mobility Marketplace oder der Webseiten von HERE, jegliche im Mobility Marketplace oder auf HERE Webseite(n) angebotene verfügbare Inhalte und Technologien, sowie alle geistigen Eigentumsrechte eines der Vorgenannten, einschließlich aller Derivate, die durch oder im Auftrag von HERE entworfen oder entwickelt wurden. Damit keine Zweifel bestehen dürfen die Mobilitätsprodukte keine Partnermaterialien oder Teile davon enthalten.

1.17 „Mobilitätsdienste“ bezieht sich auf die durch den Partner an die Verbraucher bereitgestellten Transportdienstleistungen und/oder Mieten, unter Verwendung von Mobilitätsprodukten, einschließlich, ohne Einschränkungen und in Bezug auf die Vermietungsdienste, die Vermietung von Zubehör an Verbraucher und/oder andere verwandte Dienstleistungen, die von Verbrauchern gemietet, geleast und/oder genutzt werden können und durch den Partner bereitgestellt werden.

1.18 „Mobilitätsangebots-API" bezeichnet die Programmierschnittstelle von HERE Mobility, das Kit für Softwareentwickler, die Dokumentation und jede Software, Materialien oder Daten, die HERE dem Partner zur Integration in den Partnermaterialien mit dem Mobility Marketplace, nach ausschließlichem Ermessen von HERE, einschließlich jeglicher Zugangsdaten und Werkzeugen, die HERE dem Partner regelmäßig bereitstellt.

1.19 „Open-Source-Software“ bezeichnet: (a) jede Software, die Software enthält oder von Software (ganz oder teilweise) abgeleitet ist, die als freie Software, Open-Source-Software (zum Beispiel, unter GNU General Public License - GNU GPL, GNU Lesser General Public License - LGPL, Apache-Lizenz, Creative Commons Lizenz, Mozilla-Lizenz, BSD-Lizenz) oder nach ähnlichen Lizenz- und Vertriebsmodellen vertrieben wird; und (b) jede Software, die als Bedingung zur Nutzung, Änderung oder den Vertrieb beansprucht, dass sie oder eine andere integrierte Software, von ihr abgeleitete oder mit ihr vertriebene Software: (i) in Form von Quellcode offengelegt oder vertrieben wird; (ii) lizenziert wird, um abgeleitete Werke zu erstellen; oder (iii) weiterverteilbar in kostenloser Form oder gegen eine minimale Gebühr sei.

1.20 „Partnermaterialien“ meint jede Software, Hardware, Technologie, Inhalt, Information und Materialien, die vom Partner an HERE in Übereinstimmung mit vorliegendem Vertrag geliefert werden oder durch den Partner in Mobilitätsprodukte in Verbindung mit jeglichen Integrationsdiensten integriert werden (wie nachstehend definiert) oder auf andere Weise, einschließlich aller anwendbaren geistigen Eigentumsrechte und aller Derivate.

1.21 „Premium-Funktionen" sind Funktionen und/oder Tools, die im Allgemeinen nicht von HERE an Dritte als Bestandteil des Mobility Marketplace zur Verfügung gestellt werden.

1.22 „Verarbeitungsgebühren“ sind jegliche Gebühren, Kosten und Auslagen aufgrund Verarbeitung Dritter, von Banken oder weiteren, die für HERE entstehen oder in Bezug auf diese Zahlung auferlegt werden, soweit zutreffend, und werden in die Gebühren von insgesamt 5 % des Bruttoumsatzes miteingeschlossen.

1.23 „Nutzer“ bezeichnet einen Vertreter des Partners, der sein Angestellter, Unterbeauftragter oder anderer sein kein, der im Auftrag des Partners die Mobilitätsprodukte aufruft und/oder nutzt und, falls zutreffend, das Partnerkonto aufruft, nutzt und/oder verwaltet (wie nachstehend definiert).  

1.24 „Nutzerdaten“ bezieht sich auf alle Informationen, Angaben und Aufzeichnungen der Nutzer oder auf diese anwendbar/bezogen, die durch und/oder dem Partner als Teil der Mobilitätsprodukte zur Verfügung stehen und/oder gestellt werden, einschließlich ohne Einschränkungen und so weit zutreffend, Namen, E-Mail Adressen, Telefonnummern, Kontoangaben (wie Nutzername und Passwort), Nutzungsstatistiken und alle Mitteilungen, Transaktionen und alle weiteren Informationen, die mit dem Zugang und/oder der Nutzung der Mobilitätsprodukte durch den Nutzer verbunden sind.

1.25 „Vertikaler Vermietungsmarkt“ bezeichnet den vertikalen Markt des Mobility Marketplace für Drittanbieter von Mietdienstleistungen, der es diesen Anbietern ermöglicht, die zutreffenden Mobilitätsdienste den Verbrauchern anzubieten.

1.26 „Servicegebühr" bezeichnet die Zahlung, die der Verbraucher an den Partner leistet, in Bezug auf die Nutzung der Mobilitätsdienste durch den Verbraucher.

1.27 „Vertikaler Markt für Privatverleih und Taxi (Taxi and Private Hire)“ bezeichnet den vertikalen Markt des Mobility Marketplace für Transportleistungserbringer von Taxidiensten und/oder Privatverleih, die es diesen Drittanbietern ermöglicht, den Verbrauchern Mobilitätsdienste zu bieten.

1.28 „Fremdsoftware“ bezeichnet jeglichen Inhalt und Software oder andere Technologie, die Eigentum eines Dritten ist und für eine der Vertragsparteien lizenziert oder zur Verfügung gestellt wird.

2. MOBILITÄTSPRODUKTE

2.1 Vorbehaltlich der hier aufgeführten Bedingungen gewährt HERE dem Partner Zugriff auf die zutreffenden vertikalen Märkte des Mobility Marketplace, den der Partner zur Nutzung gewählt hat.

2.2 HERE stellt dem Partner Zugang zu den vertikalen Märkten des Mobility Marketplace auf eine der folgenden Weisen bereit: (i) Wenn der Partner entscheidet, den Zugang zum Mobility Marketplace über eine Verbindung zum Mobilitätsangebot-API zu erhalten, wird HERE dem Partner das Zugangspaket bereitstellen; und (ii) wenn der Partner entscheidet, den Zugang zum Mobility Marketplace zu erhalten indem er Zugangsdaten an HERE liefert für das outgesourcte Versandsystem des Partners oder beliebiges weiteres System, das der Partner zur Bereitstellung von Transport- und/oder Mietdiensten an die Verbraucher nutzt, muss der Partner solche Zugangsdaten an HERE liefern.

2.3 Die Parteien vereinbaren: (i) das Datum, an dem die lizenzierten Mobilitätsprodukte dem Publikum bereitgestellt werden („Datum Markteinführung“); und (ii) den Umfang der Integration der lizenzierten Mobilitätsprodukte mit den Partnermaterialien, die erforderlich sein kann, einschließlich, falls relevant, jegliche Gebühr, die HERE für die zusätzliche Arbeit zu zahlen ist („Integrationsservice“).      

2.4 Je nach Verfügbarkeit während der Dauer dieses Vertrages, hat der Partner Zugang zu einem Online-Konto, das auf einer HERE Webseite zur Verfügung gestellt wird („Konto“), über welches der Partner die Berichte und Analysen der Mobilitätsprodukte einsehen kann. Der Partner ist für den Schutz und die Wahrung der Vertraulichkeit des Kontos und aller darin enthaltenen Informationen, einschließlich, ohne Einschränkungen, seines Nutzernamens und Passworts verantwortlich. Wenn der Partner innerhalb einer fortlaufenden Zeit von 6 (sechs) Monaten oder mehr nicht auf sein Konto zugreift, kann HERE, ohne andere Bedingungen des Vertrages einzuschränken, ohne vorherige Ankündigung das Konto deaktivieren oder den Zugang sperren. HERE behält sich das ausschließliche Recht vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit: (i) die Funktionen, Dienstleistungen, Produkte, Software und weitere Werkzeuge, die für den Partner als Teil des Kontos verfügbar sind, zu bestimmen; (ii) beliebige auf dem Konto verfügbare Materialien und/oder Funktionen hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen; und (iii) die Einstellungen und/oder das Erscheinungsbild des Kontos oder seiner Elemente zu ändern. HERE behält sich das Recht vor, die Mobilitätsprodukte zu aktualisieren und zu optimieren, einschließlich, ohne Einschränkungen, das Konto, nach eigenem Ermessen. Falls es sich um wesentliche Aktualisierungen oder Optimierungen handelt, wird HERE den Partner schriftlich davon in Kenntnis setzen.

2.5 Die Vertragsparteien müssen ein Datum vereinbaren, an dem die lizenzierten Mobilitätsprodukte dem Publikum bereitgestellt werden („Datum Markteinführung“). Falls die Integration einer Software oder eines Produkts mit den Mobilitätsprodukten notwendig ist, vereinbaren die Parteien eine geeignete Gebühr, die HERE für die zusätzliche Arbeit zu zahlen ist („Integrationsservice“).

2.6 Der Partner berechtigt HERE als Vertreter des Partners zu handeln, um den Vertrag zwischen dem Partner und dem Verbraucher, zur Leistung von Mobilitätsdiensten durch den Partner an den Verbraucher abzuschließen und um im Auftrag des Partners die Servicegebühr vom Verbraucher zu erhalten (falls zutreffend). Die Nutzung des Mobility Marketplace durch den Partner setzt die Bereitstellung der Partnermaterialien seitens des Partners voraus, wie von HERE gefordert, um den Mobility Marketplace zu konfigurieren und zu bedienen, einschließlich des zuvor genannten Zahlungsmechanismus, weitere Bestimmungen vorliegender Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU) und jegliche durch HERE herausgegebene Richtlinien oder Anleitungen bezüglich der Mobilitätsprodukte.

2.7 Im Verbrauchervertrag stellt der Partner die für die Bereitstellung der Mobilitätsdienste durch den Partner an den Verbraucher verantwortliche Partei dar. Unter keinen Umständen ist HERE Vertragspartei zwischen dem Partner und dem Verbraucher zur Leistung von Mobilitätsdiensten durch den Partner an den Verbraucher. 

2.8 Der Partner wird keine zusätzliche Gebühr oder Servicegebühr zusätzlich zu einer Servicegebühr (falls zutreffend) in irgendeiner Weise erheben, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HERE. Der Partner darf anwendbare Tarifbeträge, Mehrfachtarife oder verbunden Gebühren weder beeinflussen, noch beeinträchtigen, beschränken oder ändern, noch darf er Dritten dies genehmigen oder hierzu unterstützen.

2.9 HERE behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen, jederzeit und ohne vorherige Mitteilung an den Partner, jeden Teil der Mobilitätsprodukte zu ändern, zu optimieren und/oder zeitweise oder dauerhaft einzustellen. Der Partner bestätigt und stimmt zu, dass HERE keinerlei Verpflichtung hat, zu gewährleisten, dass Aktualisierungen der Mobilitätsprodukte mit bestehenden oder geplanten Partnermaterialien kompatibel sind.

2.10 Die Mobilitätsprodukte unterliegen bestimmten Beschränkungen bezüglich Zugangs, Datenanforderung und Nutzung, wie in der Dokumentation der Mobilitätsprodukte festgelegt. Der Partner ist einverstanden, die Mobilitätsprodukte nur in Übereinstimmung mit der anwendbaren Dokumentation und den darin festgelegten Beschränkungen zu verwenden. Falls HERE glaubt, dass der Partner versucht hat diese Beschränkungen zu überschreiten oder zu umgehen, kann die Nutzung und/oder der Zugang des Partners zu betreffenden Mobilitätsprodukten vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden.

2.11 Der Partner darf von HERE bereitgestellte Hinweise, Genehmigungsanträge oder Einverständniserklärungen nicht beeinträchtigen, behindern, einschränken oder ändern, noch darf er Dritte dazu anstiften oder gestatten. HERE kann die durch die Mobilitätsprodukte erfassten Informationen für folgende allgemeine Zwecke verwenden: um die Mobilitätsprodukte spezifisch anzupassen oder zu optimieren; um potentiell verbotene oder gesetzeswidrige Aktivitäten zu verhindern; um seine rechtmäßigen Rechte durchzusetzen; und wie in nachstehendem Abschnitt 5 anderweitig vorgesehen.

2.12 Nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Partners kann HERE die Verwendung der Mobilitätsprodukte durch den Partner und ihre Übereinstimmung mit diesem Vertrag überprüfen oder inspizieren, einschließlich, ohne Einschränkungen, der Praktiken und Verfahren des Partners bezüglich Lieferung, Qualität, Sicherheit und Betriebsaspekte der Mobilitätsprodukte. Auf Antrag von HERE erlaubt der Partner HERE den Zugang zu seinen Einrichtungen, Büros und allen von HERE erforderten Informationen, um die Bereitstellung der Mobilitätsprodukte zu bewerten. Ungeachtet aller Rechte, die HERE aufgrund dieser Vereinbarung zustehen, verpflichtet sich der Partner, während einer Prüfung festgestellte Mängel auf eigene Kosten zu beheben.

3. LIZENZERTEILUNG

3.1 Vorbehaltlich und durch die Zahlung aller Gebühren durch den Partner bedingt, sowie der Einhaltung vorliegender Vertragsbedingungen durch den Partner und seine Nutzer, erteilt HERE dem Partner eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare Lizenz während der Vertragsdauer, für den Zugriff und die Nutzung der Mobilitätsprodukte, die im Bestellformular des HERE Mobility (Marketplaceangebot/EU) bezeichnet sind (einschließlich zusätzliche Mobilitätsprodukte, die erforderlich sind für den Zugriff auf und die Nutzung der Mobilitätsprodukte, die im Bestellformular des HERE Mobility (Marketplaceangebot/EU) bezeichnet sind und der damit verbundenen Daten, soweit durch diese Vereinbarung zulässig. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich durch dieses Dokument erteilt werden, sind HERE vorbehalten. Die Mobilitätsprodukte, die HERE Marken und alle weiteren geistigen Eigentumsrechte der Mobilitätsprodukte sowie alle Lizenzrechte, Anmeldungen und Registrierungen sind HERE und ihren jeweiligen Lizenznehmern und Lizenzgebern vorbehalten. Der Partner kann die Mobilitätsprodukte nicht auf nicht ausdrücklich in diesem Vertrag erlaubte Weisen verwenden, sei es im Ganzen oder teilweise. Der Partner wird nicht versuchen, die Mobilitätsprodukte zu beeinträchtigen oder zu stören oder versuchen, Zugang zu Systemen oder Netzwerken zu erhalten, die mit den Mobilitätsprodukten in Verbindung stehen, ausschließlich wenn ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet. 

3.2 Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, darf der Partner nicht, sei es direkt oder indirekt: (a) die Mobilitätsprodukte oder jeglichen Teil derselben verwenden, kopieren, Werke von ihnen ableiten oder sie ändern; (b) die Mobilitätsprodukte an andere Personen oder Unternehmen übertragen, unterlizenzieren, vermieten, ausleihen, verpachten oder auf andere Weise verteilen; (c) die Mobilitätsprodukte auf gesetzeswidrige Weise, zu widerrechtlichen Zwecken oder auf eine Weise verwenden, die gegen diesen Vertrag oder anwendbares Recht verstößt; (d) die Mobilitätsprodukte, im Ganzen oder teilweise, mit anderen Dienstleistungen, Software oder Hardware, die nicht von HERE vorher schriftlich genehmigt wurden oder von HERE aufgrund dieses Vertrages gestellt wird, zu integrieren oder kombinieren; (e) Daten und/oder Inhalte aus Mobilitätsprodukten ändern, editieren, hinzufügen, kopieren oder extrahieren, noch Zusammenfassungen von Mobilitätsprodukten oder jeglichen anderen Inhaltes auf einer Webseite von HERE erstellen, ausschließlich wenn ausdrücklich in vorliegendem Dokument vorgesehen; (f) die Mobilitätsprodukte auf eine Weise nutzen oder anzeigen, die nach alleinigem Ermessen von HERE eine verbotene Nutzung darstellt; (g) die Mobilitätsprodukte so verwenden, dass sie Konkurrenz gegen HERE oder die Mobilitätsprodukte darstellen, einschließlich, ohne Einschränkungen, in Verbindung mit einer Anwendung, Webseite oder anderen Produkten oder Dienstleistungen, die ebenfalls in beliebiger Weise Unterstützung an Dritte miteinschließen, anzeigen, indossieren oder leisten, wenn diese Dritten mit HERE Produkten oder Dienstleistungen konkurrierende Dienstleistungen anbietet (einschließlich, ohne Einschränkungen, die Mobilitätsprodukte), wie nach alleinigem Ermessen von HERE definiert; und (h) auf irgend eine Weise Forderungen von den Verbrauchern einholen für den Zugriff auf und die Nutzung der Mobilitätsprodukte oder Funktionen, die in den Mobilitätsprodukten enthalten oder damit verbunden sind. Ohne Einschränkung des Vorstehenden darf der Partner den Zugang zu den Mobilitätsprodukten nicht ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung von HERE verkaufen, vermieten, verpachten, unterlizenzieren, weiterverteilen oder in Umlauf bringen, weiter darf der Partner keine Service-, Buchungs-, oder ähnliche Gebühren im Zusammenhang mit über die Mobilitätsprodukte bereitgestellten Diensten erheben.

3.3 Der Partner verpflichtet sich, den Quellcode nicht zu zerlegen, dekompilieren, abzuleiten oder Reverse-Engineering an den Mobilitätsprodukten oder Teilen davon vorzunehmen, noch irgendwelchen Personen oder Unternehmen zu erlauben oder genehmigen, dies zu tun. HERE behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen, den Zugang des Partners zu den Mobilitätsprodukten sofort einzustellen oder auszusetzen, wenn: (i) HERE glaubt, dass betrügerische oder illegale Nutzung, unsachgemäße Verwendung oder Missbrauch der Mobilitätsprodukte vorliegt; oder (ii) HERE glaubt, dass der Partner falsche, ungenaue oder irreführende Angaben gestellt hat; oder (iii) der Partner die fälligen Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung nicht fristgerecht leistet.

3.4 Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages gewährt der Partner HERE eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz während der Vertragsdauer, für den Zugang, die Nutzung und Verteilung der Partnermaterialien und der Nutzerdaten, einzig als Teil der Integration und Nutzung der Mobilitätsprodukte und der Partnermaterialien, wie durch diesen Vertrag zulässig. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich durch dieses Dokument erteilt werden, sind dem Partner vorbehalten. HERE kann die Partnermaterialien nicht auf nicht ausdrücklich in diesem Vertrag erlaubte Weisen verwenden, sei es im Ganzen oder teilweise. HERE wird nicht versuchen, die Partnermaterialien zu beeinträchtigen oder zu stören oder versuchen, Zugang zu Systemen oder Netzwerken zu erhalten, die mit ihnen in Verbindung stehen, ausschließlich wenn ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet.

4. ZAHLUNGEN

4.1 Der Partner verpflichtet sich HERE die fälligen, für die lizenzierten Mobilitätsprodukte zutreffenden Lizenzgebühren zu zahlen, sowie alle weiteren Beträge, dessen Zahlung dem Partner in Verbindung mit der erteilten Lizenz zusteht (sei es gemäß vorliegenden Geschäftsbedingungen oder anderweitig), wie auf jeder seitens HERE erhaltener Rechnung oder Zahlungsanweisung angegeben, einschließlich jeglicher Verarbeitungsgebühren (soweit zutreffend) („Gebühren“). Zusätzliche, schriftlich vereinbarte Lizenzgebühren sind fällig, wenn der Partner beliebige Premium-Funktionen nutzt. Der Partner ist für alle Steuern, Gebühren und staatliche Belastungen in Bezug auf vorliegenden Vertrag verantwortlich, unter Ausnahme der Ertragssteuer von HERE. Soweit zutreffend werden Mehrwert- und ähnliche Steuern erhoben und gemäß dem anwendbaren Recht der Gebühr und der Kostenrückerstattung hinzugefügt, und HERE haftet nicht für diese Steuern, die alle (soweit zutreffend) durch den Partner gezahlt werden. Der Partner stimmt zu, dass auf die Gebühren keine Quellensteuer anfällt und, dass soweit diese Steuern gemäß dem anwendbaren Recht erhoben werden, der Partner die Steuern so absetzt, dass HERE einen Nettobetrag erhält, der dem Betrag entspricht, den HERE ohne die Abrechnung dieser Steuern erhalten hätte. 

4.2 HERE wird den Partner monatlich zur Zahlung der Gebühren in Rechnung stellen oder dem Partner entsprechende Zahlungsanweisungen zukommen lassen. Alle Zahlungen sind 30 (dreißig) Tage (oder früher, je nach anwendbarem Recht) nach Ende des Monats, auf welchen sich die Gebühren beziehen, fällig und unterliegen dem Empfange einer Rechnung durch den Partner (soweit zutreffend) oder den entsprechenden Zahlungsanweisungen.

4.3 Der Partner genehmigt HERE die Servicegebühr, die HERE von jedem Verbraucher erhält, abzusetzen, der Betrag entsprechend beliebiger Gebühr, die der Partner HERE schuldet, durch eine Abrechnung.

4.4 Alle Gebühren müssen in der im Bestellformular des HERE Mobility (Marketplaceangebot/EU) festgelegten Währung gezahlt werden.

5. DATEN

Die anwendbaren Vertragsbedingungen die Aufgaben und Verpflichtungen des Partners und HEREs in Bezug auf die Sammlung und Verarbeitung der Daten betreffend sind im Anhang für den vertikalen Markt des Mobility Marketplace, den der Partner verwendet, aufgeführt (je nachdem, der vertikale Markt für Privatverleih und Taxi oder der vertikale Vermietungsmarkt).  

6. BERICHTE/PRÜFUNG

6.1 Während der Vertragsdauer wird der Partner HERE einen schriftlichen Bericht bis zum 10. Tag jedes Monats liefern, per E-Mail an: licensefeereports@here.com und mobilityfees@here.com. Die Einzelheiten der Berichte sind im Anhang für den vertikalen Markt des Mobility Marketplace, den der Partner verwendet, aufgeführt (je nachdem, der vertikale Markt für Privatverleih und Taxi oder der vertikale Vermietungsmarkt) („Partnerberichte“).

6.2 Während der Vertragsdauer und für einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr danach muss der Partner sorgfältige und vollständige Aufzeichnungen führen, die ausreichend sind, um die Genauigkeit der getätigten Zahlungen nach dieser Vereinbarung zu überprüfen, einschließlich, ohne Einschränkungen, der in jedem Partnerbericht enthaltenen Angaben. HERE ist berechtigt, auf eigene Kosten und nicht mehr als zweimal pro Kalenderjahr (es sei denn, es wird gesetzlich oder von einer für HERE zuständige Regulierungsbehörde angefordert) ein seriöses, unabhängiges, öffentliches und zertifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen („Wirtschaftsprüfer“) einzustellen, mit dem ausschließlichem Zweck, diese Aufzeichnungen zu untersuchen und zu überprüfen, an einem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt während der üblichen Geschäftszeiten. HERE beschränkt jegliche Überprüfung auf die Partneraufzeichnungen, die üblicherweise für die in diesem Abschnitt 6 festgelegten Zwecke erforderlich sind. Vor einer Prüfung kann der Partner vom Wirtschaftsprüfer erfordern, dass er eine zumutbare Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet. Die Prüfungsergebnisse und alle während dieser Prüfung untersuchten Informationen gelten als vertrauliche Informationen des Partners. Die Prüfung muss in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Prüfungsstandards durchgeführt werden. Falls solche Prüfung einen Fehler von über 5 % (fünf Prozent) in den Partnerberichten für den geprüften Zeitraum aufweisen, dann: (i) im Falle von Überzahlung, wird HERE die Rückerstattung an den Partner übernehmen; und (ii) im Falle von Unterzahlung, wird der Partner den Differenzbetrag an HERE zahlen sowie HERE für die tatsächlichen und angemessenen Prüfungskosten entschädigen. Jede Prüfung umfasst die letzten 12 (zwölf) Monate im Rahmen des Vertrags.

7. VERTRAULICHKEIT

Der Vertrag und alle geschäftlichen, technischen, finanziellen oder anderweitig geschützten Informationen, die von einer Partei der anderen bereitgestellt wird, werden als vertrauliche Informationen behandelt („Vertrauliche Informationen“). Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält (Empfängerpartei), darf sie nicht für Dritte offenlegen, mit Ausnahme der Mitarbeiter der empfangenden Partei oder mit ihr verbundene Unternehmen, allein bei tatsächlicher Notwendigkeit der Kenntnisnahme seitens der Mitarbeiter und ausschließlich, wenn diese Mitarbeiter sich schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben, durch Vereinbarungen, die mindestens so restriktiv wie vorliegende sind. Die empfangende Partei muss diese Informationen mit der gleichen Sorgfalt, wie sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen eingesetzt wird, als vertraulich behandeln und niemals mit weniger als angemessener Sorgfalt. Nach Kündigung oder Beendigung des Vertrags oder auf Antrag der offenlegenden Partei, wird die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zurückgeben oder vernichten (und diese Vernichtung nachweisen), einschließlich aller Unterlagen und Medien sowie aller Kopien oder Auszüge, die solche vertrauliche Informationen enthalten. Die empfangende Partei ist in keiner Weise zur Geheimhaltung von Informationen verpflichtet, die:  (a) ohne Einschränkungen öffentlich verfügbar sind, ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ihrer Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter; (b) ohne Einschränkungen von einer dritten Partei empfangen werden, die im rechtmäßigen Besitz solcher Informationen stehe und dazu ermächtigt ist, solche Informationen offenzulegen, was durch schriftliche Unterlagen belegt wird; (c) vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei rechtmäßig der empfangenden Partei ohne Einschränkungen bekannt war, wie sich aus schriftlichen Unterlagen ergibt; oder (d) unabhängig von den Mitarbeitern oder Beratern der empfangenden Partei entwickelt wurden, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, wie aus schriftlichen Unterlagen hervorgeht. Ungeachtet des Vorstehenden kann die empfangende Partei Vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich oder durch Anordnung eines zuständigen Gerichts erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei der offenlegenden Partei vorher eine schriftliche Mitteilung über diese Anforderung zustellt (soweit gesetzlich zulässig), um der offenlegenden Partei zu ermöglichen, eine Schutzverfügung zu erlangen.  Wenn eine solche Verfügung nicht gewährt wird, darf die empfangende Partei nur den Teil des vertraulichen Inhalts offenlegen, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist. Sofern nicht anders in diesem Vertrag vereinbart, darf HERE den Partner als einen HERE Kunden bezeichnen und das Logo des Partners als Teil dieser Referenz verwenden, vorausgesetzt, dass HERE die Markennutzungsanforderungen befolgt, die durch den Partner mitgeteilt werden. Dafür erteilt der Partner HERE das Recht und eine beschränkte, nicht exklusive, von Lizenzgebühren befreite und voll bezahlte, nicht übertragbare (außer in Verbindung mit Abschnitt 13.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Marketplaceangebot/EU)) Lizenz. Alle Pressemitteilungen, öffentliche Bekanntgebungen und öffentliche Bekanntmachungen in Bezug auf die Bedingungen oder das Bestehen dieser Vereinbarung müssen von der anderen Partei vor ihrer Veröffentlichung bewilligt werden.  Die Schutzpflicht gegenüber vertraulichen Informationen verfällt drei (3) Jahre nach dem Kündigungsdatum oder des Ablaufs dieses Vertrags.

 8. GEISTIGES EIGENTUM

Aufgrund dieses Vertrages werden dem Partner keinerlei Eigentumsrechte an geistigen Eigentumsrechten bezüglich der Mobilitätsprodukte oder beliebiger anderer Produkte, Dienstleistung, Information oder dem Partner durch HERE bereitgestelltes Material zugeschrieben oder übertragen. Der Aufbau, die Organisation und der Code der Mobilitätsprodukte sowie der durch HERE bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von HERE und/oder seinen Lizenzgebern. Unter Ausschluss der ausdrücklichen Gewährungen im Rahmen dieses Vertrages, gehören HERE und/oder seinen Lizenzgebern alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Mobilitätsprodukten und jeglicher Derivate derselben, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte (zusammen "HERE Eigentum") und keine weiteren Rechte, Lizenz, Freigabe, Zusicherung, nicht zu klagen, oder andere Rechte oder Freistellungen, weder ausdrückliche noch stillschweigende, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig werden einem Teil der Mobilitätsprodukte, oder anderen Produkten, Dienstleistungen, Informationen oder Materialien, die von HERE bereitgestellt wurden, erteilt. Jede Nutzung der HERE Produkte erfolgt zugunsten von HERE und der Partner darf nicht: (i) die Rechte und Anteile von HERE an HEREs Eigentum oder die Gültigkeit der Rechte von HERE an HEREs Eigentum und alle Anträge, Aufzeichnungen oder andere rechtlich anerkannten Anteile an HEREs Eigentum anfechten oder anderen zur Anfechtung verhelfen, oder (ii) versuchen, geistige Eigentumsrechte oder weitere Eigentums- oder Schutzrechte an HEREs Eigentum zu registrieren, anzumelden oder zu erhalten. Alle Eigentumsrechte von HERE, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden, sind HERE und/oder seinen Lizenzgebern vorbehalten.

9. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

9.1 Jede Partei erklärt und stellt der anderen Partei sicher, dass: (i) sie eine juristische Person ist, die vorschriftsmäßig organisiert, rechtsgültig bestehend und in Übereinstimmung bezüglich der Gesetze der zuständigen Gerichtsbarkeit ist; (ii) sie über alle erforderlichen Befugnisse und Kompetenzen verfügt, um vorliegenden Vertrag auszuführen und den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen; (iii) die Ausführung und Umsetzung dieses Vertrags nicht in Konflikt mit anderen Vereinbarungen, die diese Partei abgeschlossen hat, stehen; (iv) sie nicht auf behördlichen Exportausschlusslisten verzeichnet ist; und (v) sie alle anwendbaren Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen bezüglich der Erfassung, Verarbeitung, Übertragung und Nutzung von Personendaten, falls vorhanden, im Rahmen dieses Vertrags oder gemäß den anwendbaren Gesetzen umsetzen, einhalten und erfüllen wird.

9.2 Der Partner erklärt und stellt sicher, dass: (i) er über alle notwendigen Eigentumsrechte, Titel und Anteile der Partnermaterialien verfügt, einschließlich, ohne Einschränkungen, aller geistigen Eigentumsrechte, um die Lizenz und weitere Rechte im Rahmen dieses Vertrags zu erteilen; (ii) er alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Partnermaterialien, die Bereitstellung von Mobilitätsdiensten und den Zugriff auf und Nutzung von Mobilitätsprodukten durch den Partner und durch die Nutzer, einschließlich, ohne Einschränkungen, die Datenschutzgesetze und -Vorschriften einhält; (iii) keinerlei geistige Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter oder HEREs verletzt, unbefugt angeeignet oder übertreten werden; (iv) er keinerlei verbotene Nutzung betreibt; und (v) die HERE Produkte allein für die Zwecke und in der Weise verwendet, wie sie ausdrücklich in diesem Vertrag erlaubt sind.

9.3 SOWEIT NICHT ANDERS IN DIESEM VERTRAG VEREINBART WERDEN DIE MOBILITÄTSPRODUKTE (EINSCHLIESSLICH, UNTER ANDEREN, JEGLICHER DARIN ENTHALTENER SOFTWARE UND/ODER OPEN-SOURCE-SOFTWARE DRITTER) UND SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN ODER PRODUKTE, DIE VON HERE BEREITGESTELLT WERDEN, „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ UND „WIE VERFÜGBAR“ ZUR VERFUGUNG GESTELLT, WEDER HERE NOCH SEINE LIZENZGEBER STELLEN SICHER, DASS DIE MOBILITÄTSPRODUKTE ODER DATEN OHNE UNTERBRECHUNGEN, SICHER UND FEHLERFREI SIND ODER, DASS DIE FEHLER AN DEN MOBILITÄTSPRODUKTEN ODER DATEN BEHOBEN WERDEN.  HERE UND SEINE LIZENZGEBER LEHNEN, SO WEIT DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIG, JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER SATZUNGSMÄSSIGEN ERKLÄRUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE MOBILITÄTSPRODUKTE (EINSCHLIESSLICH, UNTER ANDEREN, JEGLICHER DARIN ENTHALTENER SOFTWARE UND/ODER OPEN-SOURCE-SOFTWARE DRITTER) UND DATEN, EINSCHLIESSLCH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER HANDELSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG, TITEL ODER JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, DIE AUS VERHANLDUNGEN ODER LEISTUNGEN HERVORGEHEN, AB.

10. ENTSCHÄDIGUNG

10.1 Jede Partei („Entschädigende Partei“) muss die andere Partei und/oder ihre verbundenen Unternehmen, Direktoren, Manager, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und befugten Bevollmächtigten (zusammen, „Entschädigte Partei“) von allen Klagen, Schäden, Verlusten, Prozessen, Ansprüchen, Rechtssachen, Verfahren, Kosten und/oder Haftungen jeglicher Art (einschließlich, ohne Einschränkungen, angemessener Anwaltshonorare) schadlos halten, die von einer dritten Partei gegen die entschädigte Partei angedroht, beantragt oder beansprucht werden (zusammen „Ansprüche“), die sich aus einer Verletzung oder angeblichen Verletzung einer Gewährleistung, Erklärung oder Verpflichtung durch die entschädigende Partei im Rahmen dieses Vertrages ergeben.

10.2 Zusätzliche zu vorstehendem Abschnitt 10.1 hat der Partner HERE und seine entschädigten Parteien von und gegen jegliche Ansprüche, die eine von ihnen im Zusammenhang mit direkten oder indirekten Anfechtungen, Aufhebungen, Stornierungen oder Rückbuchung von Einnahmen oder Zahlungen erleide, die HERE von einem Verbraucher, Zahlungskarte oder Zahlungsschema oder weiteren Dritten erhält, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halte, denn der Bruttoumsatz wird als ungültig, angefochten, nicht genehmigt (oder es bestehen Gründe, anzunehmen, dass es nicht genehmigt wurde), verdächtig gehalten, weil die Mobilitätsdienste nicht vollständig oder wie vereinbart geleistet wurden oder aus beliebigem weiteren Grund.

10.3 Wenn Abschnitt 10.1 oder 10.2 zutreffend sind, muss die entschädigte Partei: (i) unmittelbar die entschädigende Partei von dem Anspruch in Kenntnis setzen; (ii) der entschädigenden Partei auf Kosten der entschädigenden Partei angemessene Informationen, Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Verteidigung gegen den Anspruch zur Verfügung stellen; und (iii) der entschädigenden Partei die vollständige Kontrolle und die ausschließliche Befugnis zur Verteidigung und Beilegung des Anspruchs erteilen, vorausgesetzt, dass jegliche Schlichtung der vorherigen Zustimmung der entschädigten Partei unterliegt (diese Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verweigert oder verzögert werden). Die entschädigte Partei kann an der Verteidigung gegen den Anspruch mit einem Rechtsanwalt ihrer Wahl und auf eigene Kosten teilnehmen. 

10.4 Falls festgestellt wird, dass die Mobilitätsprodukte die geistigen Eigentumsrechte beliebiger Dritter verletzen und eine endgültige Verfügung durch ein zuständiges Gericht gegen HERE oder gegen die Nutzung der Mobilitätsprodukte durch den Partner eingeholt wird, oder wenn Maßnahmen von HERE notwendig sind, um mögliche Verletzungen zu vermeiden, kann HERE auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen, die betroffenen Mobilitätsprodukte im Ganzen oder teilweise ersetzen oder ändern, durch Mobilitätsprodukte, die im Wesentlichen gleichwertig, mit vergleichbarer Funktion und nicht verletzend sind.

10.5 HERE übernimmt keinerlei Haftungen und vorstehende Verpflichtungen bestehen nicht soweit ein Anspruch, Urteil oder Beilegung ganz oder teilweise auf Folgendem beruht:  (i) Software oder Dienstleistung, die HERE durch oder im Auftrag des Partners bereitgestellt wird; (ii) jegliche Änderung der bezüglichen Mobilitätsprodukte oder Dienste, ohne vorherige schriftliche Befugnis seitens HERE; (iii) eine Kombination von Mobilitätsprodukten mit beliebigen anderen Materialien, die nicht durch HERE im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung werden; (iv) Basistechnologien, die nicht Bestandteil der Mobilitätsprodukte sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebssysteme, Kommunikationsprotokolle, Funkverbindungen, Ortungstechnologien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf A-GPS), Geräte, Hardware, Nutzerschnittstellen (einschließlich aber nicht beschränkt auf Touchscreen-basierte Interaktionen), die durch den Partner in Verbindung mit den hier erteilten Lizenzen genutzt oder integriert werden, selbst wenn solche Basistechnologien für die Nutzung der Mobilitätsprodukte erforderlich sind; (v) Fälle, in denen der Partner weiterhin die Mobilitätsprodukte nach Mitteilung von angeblich verletzender Aktivität nutzt, oder nachdem er über Veränderungen informiert wurde, die angebliche Verletzungen verhindern hätten können; oder (vi) Nutzung von Mobilitätsprodukten durch den Partner, ohne strikte Befolgung der Lizenzen, die im Rahmen des Vertrags erteilt werden.

10.6 HERE ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung, die gesamten oder einen Teil der Verbindlichkeiten des Partners gegenüber HERE (seien es nun vorhandene oder zukünftige Verbindlichkeiten, reale oder bedingte, liquidiert oder nicht liquidiert) gegen Beträge, die HERE dem Partner eventuell schuldet, aufzurechnen, einschließlich der im Auftrag des Partners erhaltenen Bruttoumsatzes, gemäß Abschnitt 2.5.

10.7 Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag sind die in Abschnitt 10 vorgesehenen Rechtsmittel das einzige und ausschließliche Rechtsmittel für den Partner in Bezug auf die Eigentumsverletzungsansprüche Dritter.

11. HAFTUNGSBEGRENZUNG

11.1 IM RAHMEN DES MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANGS HAFTEN DIE PARTEIEN, IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, IHRE MITARBEITER ODER VERTRETER KEINESFALLS FÜR DIE ANDERE PARTEI ODER SONSTIGE DRITTE FÜR INDIREKTE, BESONDERE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, SCHADENERSATZ ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG SCHADENERSATZ FÜR VERLORENE DATEN, ENTGANGENEN GEWINN, RUFSCHÄDIGUNG, VERLORENEN UMSATZ, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFALL, SACHSCHÄDEN ODER KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER IN BEZUG AUF HERE HERVORGEHEN, ODER DER VERWENDUNG ODER NICHT VERWENDUNG VON MOBILITÄTSPRODUKTEN ODER DATEN UNTER DER HAFTUNGSBEDINGUNG, EINSCHLIESSLICH OHNE BESCHRÄNKUNG, VERTRAG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH OHNE BESCHRÄNKUNG DER PRODUKTHAFTUNG, STRIKTER HAFTUNG UND FAHRLÄSSIGKEIT) UND, OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT, DASS SOLCHE SCHÄDEN AUFTRETEN INFORMIERT WAR ODER NICHT, UNGEACHTET JEDES VERSAGENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS JEDES RECHTSMITTELS, DAS IN DIESEM VERTRAG FESTGELEGT WIRD.

11.2 DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS VORLIEGENDEM VERTRAG ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM ERGEBEN, SOWEIT DURCH ANWENDBARES RECHT ZULÄSSIG, DARF DIE DURCH HERE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS EMPFANGENEN SUMMEN WÄHREND DER 6 (SECHS) MONATE VOR DEM DATUM, AN DEM DER ANSPRUCH ERHOBEN WURDE, NICHT ÜBERSTEIGEN. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEM BESCHRÄNKEN DIE IN DIESEM ABSCHNITT 11 ENTHALTENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT DIE HAFTUNG DER PARTEIEN FÜR DIE VERLETZUNG IHRER VERPFLICHTUNGEN, WIE IN DEN ABSCHNITTEN 2, 3, 4.3, 6, 7, 8 UND 9 VORGESEHEN, UND DEN IN ABSCHNITT 10 FESTGELEGTEN ENTSCHÄDIGUNGSBESTIMMUNGEN ODER FÜR BETRUG, GROBE FÄHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN ODER IN BEZUG AUF DEN PARTNER FÜR DIE AN HERE GEZAHLTEN GEBÜHREN.

11.3 DIE PARTEIEN STIMMEN ZU UND BESTÄTIGEN, DASS IN BEZUG AUF JEGLICHEN KLAGEANSPRUCH, DER SICH AUS JEGLICHEN TEILEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGES ODER AUS HIER AUFGEFÜHRTEN PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN ERGIBT ODER DARAUF BEZIEHT, SOFERN DIESER KLAGEANSPRUCH NICHT INNERHALB VON 12 (ZWÖLF) MONATEN NACH ENTSTEHUNG DIESES KLAGEANSPRUCHES ERHOBEN WIRD (ODER INNERHALB EINER KÜRZEREN GESETZLICH GENEHMIGTEN FRIST, JE NACHDEM WAS KÜRZER IST), SOLCH KLAGEANSPRUCH DAUERHAFT VERBOTEN IST.

12. BEENDIGUNG ODER ABLAUF DES VERTRAGS

12.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt am Datum des Inkrafttretens und gilt bis zur Beendigung, wie im Vorliegendem festgelegt.  Neben den Kündigungsrechten, die an anderer Stelle in diesem Vertrag festgelegt sind, kann dieser Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden: (i) aus beliebigem Grund und ohne Haftung, durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei 90 Tage im Voraus; oder (ii) unmittelbar: (a) wenn die andere Partei eine ihrer Verpflichtungen, Erklärungen oder Gewährleistungen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind, verletzt hat und einen solchen Verstoß nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behoben hat; oder (b) durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei, wenn diese Partei zahlungsunfähig wird oder eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder ähnliche Überweisung vornimmt, die Insolvenz anmeldet oder die Eröffnung eines Insolvenz-, Verwaltungs- oder Zwangsvollstreckungsverfahrens erwirkt oder erlaubt oder einen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Insolvenz- oder Verwaltungsverfahrens stellt, der gegen sie gerichtet ist und dieser Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung abgelehnt wird, oder ein Treuhänder, Verwalter oder Insolvenzverwalter für einen wesentlichen Teil ihrer Geschäfte oder Vermögenswerte eingesetzt wird. Die Partei, die einem der in Unterabsatz (b) beschriebenen Ereignisse unterliegt, muss die andere Partei unmittelbar schriftlich darüber benachrichtigen.

12.2 Nach der Kündigung dieses Vertrags: (i) erlöschen alle hier erteilten Rechte und Lizenzen sofort und der Partner stellt die Nutzung der Mobilitätsprodukte ein; und (ii) jede Partei wird unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückgeben oder vernichten und die Vernichtung bestätigen. Eine Kündigung hat weder Wirkung auf die Verpflichtung des Partners alle Gebühren zu zahlen, die vor dieser Kündigung fällig wurden, noch berechtigt sie den Partner zur Rückerstattung.

12.3 Alle Bestimmungen, die der Art wegen selbst nach Kündigung des Vertrags fortbestehen müssen sowie alle aufgelaufenen Rechte bezüglich Zahlungen sind weiterhin nach Kündigung gültig.  Die Kündigung dieses Vertrags, im Ganzen oder teilweise, verhindert keine der Parteien andere ihr zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe zu verfolgen, noch ist eine der Parteien von ihren Verpflichtungen entbunden, fällige Gebühren im Rahmen dieses Vertrags bis zum Inkrafttreten der Kündigung zu zahlen, sofern hier nicht anders bestimmt. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Schäden, die sich ausschließlich aus der Kündigung ergeben, wie durch vorliegende Bedingungen zulässig.

13. SONSTIGES

13.1 HERE kann diesen Vertrag jederzeit mit oder ohne vorherige schriftliche Mitteilung an den Partner ändern, vorausgesetzt jedoch, dass jegliche Änderung, die bedeutende Auswirkungen für den Partner verursachen könnte, der gegenseitigen, schriftlichen Zustimmung der Parteien unterliegt.

13.2 Der Verzicht auf jegliches Recht aufgrund einer Verletzung gilt nicht als Verzicht oder Befugnis einer weiteren Verletzung oder eines anderen Rechts aus diesem Vertrag.

13.3 Falls eine Bestimmung dieses Vertrags als ungültig, illegal oder nicht anwendbar gehalten wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt und weiterhin gültig und anwendbar, als wäre diese Bestimmung nicht hierin enthalten. Die Parteien stimmen zu, dass diese (ungültige) Bestimmung durch eine gültige ersetzt wird, die der Absicht der gestrichenen Bestimmung am nächsten kommt.

13.4 Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Niederlande und wird dementsprechend ausgelegt. Ungeachtet des anwendbaren Rechts sind die Kollisionsnormen hiermit nicht wirksam. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf diesen Vertrag. Für den Fall, dass zwischen den Parteien Streitigkeiten in Bezug auf Angelegenheiten im Umfang dieses Vertrags entstehen, oder auf deren Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder Auslegung, wird jede Streitigkeit dem zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, vorgelegt, ohne Anfechtung des Rechts auf Berufung der Parteien, wie zutreffend. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern keine der Parteien daran, eine sofortige einstweilige Verfügung bei jeglichem zuständigen Gericht einzuholen.

13.5 Der Partner bestätigt, dass die Mobilitätsprodukte und damit verbundene Dienstleistungen den Exportkontrolleinschränkungen verschiedener Länder unterliegen können. Der Partner muss alle anwendbaren Exportlizenzbeschränkungen und -Anforderungen sowie alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Einfuhr von Mobilitätsprodukten oder damit verbundenen Dienstleistungen vollständig einhalten und alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen einschließlich, ohne Einschränkungen, aller erforderlichen Lizenzen, Zulassungen Erlaubnisse und Bewilligungen beschaffen, soweit für die Wiederausfuhr erforderlich.

13.6 Die Rechte und Pflichten jeder Partei im Rahmen dieses Vertrags dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei direkt oder indirekt übertragen oder abgetreten werden und diese Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt vorenthalten werden. Die Ausnahme besteht, wenn HERE diesen Vertrag an eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder an verbundene Unternehmen abtritt.  Für die Zwecke dieses Abschnittes gilt ein Wechsel der Kontrolle des Partners als Abtretung. Sofern nicht ausdrücklich anders in diesem Vertrag vorgesehen, gelten die hier enthaltenen Bestimmungen zugunsten und verbindlich für die Nachfolger, Rechtsnachfolger, Erben, Testamentsvollstrecker und Verwalter der Parteien.

13.7 Jede Mitteilung einer Partei an die andere Partei gilt als ordnungsgemäß erteilt, wenn sie von der empfangenden Partei ausdrücklich schriftlich bestätigt wird oder wenn sie während der normalen Geschäftszeiten persönlich, per Fax oder durch einen Sonderkurier an die zu Beginn des Vertrags angegebene Anschrift zugestellt wird (oder an eine andere Adresse, die von jeder Partei zu weiteren Zeitpunkten schriftlich mitgeteilt wird).  Die Mitteilungen gelten am ersten Werktag nach dem Empfang als erhalten. Jede Mitteilung oder jedes Dokument, das durch eine der Parteien an die andere im Rahmen dieses Vertrags erstellt oder geliefert wird, muss in englischer Sprache verfasst oder von einer Übersetzung begleitet werden.

13.8 Dieser Vertrag wird zwischen HERE und dem Partner abgeschlossen. Es bestehen keine Drittbegünstigten.  In Verbindung mit diesem Vertrag wird jede Partei als unabhängiger Vertragspartner angesehen und verfügt als solcher über keinerlei Befugnis, um die andere Partei zu binden oder zu verpflichten.  Durch dieses Dokument entstehen keinerlei Joint Venture, Partnerschafts- oder Agenturverhältnisse zwischen den Parteien zu irgendeinem Zweck und nicht hier Enthaltenes sollte in diesem Sinne ausgelegt oder verstanden werden.

13.9 Keine Partei haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags, unter Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Bedingungen, die nicht ihrer Kontrolle unterliegen, vorausgesetzt, dass diese Partei der anderen die Verzögerung mitteilt.

13.10 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein Verstoß gegen die anwendbare Lizenz, die im vorliegenden Vertrag erteilt wird, eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei oder eine Verletzung der hier aufgestellten Geheimhaltungspflicht durch eine der Parteien, der anderen Partei irreparablen Schaden zufügen kann und dieser Schaden kann durch Entschädigungen nicht angemessen ausgeglichen werden. Daher ist die nicht verletzende Partei, neben sämtlichen gesetzlich verfügbaren Rechtsmitteln berechtigt vor einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung oder andere einstweilige gerichtliche Rechtsbehelfe zu beantragen, im Falle von drohenden oder tatsächlichen Verletzungen oder Verstößen gegen eine oder alle oben genannten Bestimmungen.

13.11 Jede Partei wird alle anwendbaren Antikorruptionsgesetze einhalten, einschließlich solche, die das Versprechen, die Zahlung, die Genehmigung oder die direkte oder indirekte Abgabe von Geld oder Wertgegenständen an Personen oder Organisationen, um Einfluss zu erhalten oder als Belohnung für vorteilhafte Handlungen oder Unterlassungen in Bezug auf diesen Vertrag oder auf die Beziehungen der Parteien im Rahmen des Vertrags, verbieten. Jede Partei wird schriftliche, vollständige und genaue Aufzeichnungen für die Dauer des Vertrags führen bezüglich jeglicher Zahlungen, die diese Partei an Dritte im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Beziehung der Parteien im Rahmen des Vertrags macht. Jede Partei gestattet Einsicht in diese Aufzeichnungen für die Dauer dieses Vertrags und mittels angemessener schriftlicher Benachrichtigung der anderen Partei.

Sidebar menu

  • Terms
  • Privacy
  • Security
  • Certifications and Attestations

Footer

  • Terms of Use
  • Privacy Policy
  • Cookie Policy
  • © 2025 HERE