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Anlage 6 - Zusätzliche Bedingungen für Mobility for Concierge

Effective date:
Wednesday, 6 March, 2019

Vorliegende zusätzliche Bedingungen für Mobility for Concierge („Zusätzliche Bedingungen für Mobility for Concierge“) legen die für den Partner, der Mobility for Concierge verwendet, geltende Bedingungen fest. Diese Zusatzbedingungen für Mobility for Concierge sind Bestandteil der (i) Allgemeinen Vertragsbedingungen von HERE (und aller jeweiligen referenzierten und beigefügten Anhänge, Anlagen oder Pläne), oder (ii) der Partnernutzungsbedingungen der Mobilitätsprodukte von HERE (und aller jeweiligen referenzierten und beigefügten Anhänge, Anlagen oder Pläne) (jeweils und soweit zutreffend die “Bedingungen”). Der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff „Vertrag“ bezieht sich auf (a) den HERE Mobility Lizenzvertrag einschließlich der anwendbaren Bedingungen und das Addendum zum Datenschutz („DPA“), oder (b) die Partnernutzungsbedingungen der Mobilitätsprodukte von HERE und das DPA. Alle in Großbuchstaben aufgeführten Bedingungen, wenn hier nicht weiter bestimmt, werden im Vertrag und im DPA festgelegt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser zusätzlichen Bedingungen für Mobility for Concierge und dem Vertrag haben die Bedingungen dieser zusätzlichen Bedingungen für Mobility for Concierge Vorrang mit daraus sich ergebender Änderung der Vertragsbedingungen.   

Als Gegenleistung für die Rechte und Lizenzen, die dem Partner im Rahmen der Vertragsbedingungen und im Folgenden erteilt werden und deren Anerkennung und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, vereinbaren die Parteien die nachstehenden zusätzlichen Bedingungen für Mobility for Concierge.

A. Zusätzliche Definitionen.

Folgende Definitionen werden dem Anhang A („Definitionen“) der Bedingungen beigefügt:

   (1) “Mobility for Concierge” bezeichnet eine Internetseite von HERE, die es ermöglicht, dass Partnerpersonal die Mobilitätsdienste für oder im Auftrag eines Verbrauchers aufruft, nutzt und verwaltet, und beinhaltet, unter anderem, HERE-Marken, Dashboards, dynamische Elemente, Bildzeichen, Dropdown-Menüs, Felder, Inhalte, Verbraucherdaten und den Fahrtentracker. Das Mobility for Concierge wird als einzelne Einheit lizenziert und seine Bestandteile können nicht für den individuellen Gebrauch getrennt werden.

   (2) “Mobility for Concierge Terminal” bezeichnet das vorhandene Computer- oder Internetterminal, im Besitz des Partners und durch ihn betrieben, dass dem Partnerpersonal ermöglicht, im Auftrag eines Verbrauchers direkt mit den Mobilitätsdiensten zu interagieren.

B. Zusätzliche Bedingungen der Mobilitätsprodukte.

Folgende Bedingungen werden dem Abschnitt 1 („Bedingungen für die Zusätzliche Bereitstellung und Nutzung der Mobilitätsprodukte”) der Bedingungen hinzugefügt:

   (1) Anpassung. Der Partner bestätigt, dass für die Einbindung von Partnermaterialien, wie das Logo oder Markenfarben als Teil des Mobility for Concierge, eine Anpassung des Mobility for Concierge über das Konto erfordern kann. Vorbehaltlich der gegenseitigen Vereinbarung der Parteien, kann HERE dem Partner Unterstützung für derartige Anpassung leisten. Der Partner bestätigt und stimmt zu, dass die Bereitstellung für die Öffentlichkeit des mit den Partnermaterialien abgestimmten Mobilitäts-Web-Widgets, über die Partnermaterialien, die Annahme und Bestätigung solcher Anpassung seitens des Partners bedeutet (unabhängig davon, ob durch HERE oder anderweitig durchgeführt).

C. Zusätzliche Datenbedingungen.

Folgende Bedingungen werden dem Abschnitt 3 („Daten”) der Vertragsbedingungen und des DPAs hinzugefügt:

   (1) Bei der Nutzung der Mobilitätsprodukte werden die Kontodaten des Partners, bestimmte Daten des Partnerpersonals und Verbraucherdaten für HERE zur Verfügung gestellt. Der Partner erteilt HERE eine gebührenfreie, vollständig bezahlte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung, Verarbeitung, Anzeige, Vervielfältigung und Speicherung der Kontodaten des Partners, der Personaldaten des Partners und der Verbraucherdaten, um (i) dem Partner Mobilitätsprodukte zur Verfügung zu stellen und (ii) die Mobilitätsprodukte zu verwalten und zu optimieren.

   (2) Die Parteien vereinbaren, dass Gegenstand, Art und Zweck der Datenverarbeitung die Leistung von Mobilitätsdiensten und/oder der Zugang zu Mobilitätsdienstleistungen sind, entsprechend diesem Vertrag.

   (3) Die Arten von verarbeiteten personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen beziehen sich auf die Kontodaten des Partners, die Partnerpersonaldaten und Verbraucherdaten.

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