Anlage 3 - Zusätzliche Bedingungen für den Mobilitätskiosk
Vorliegende zusätzliche Bedingungen für den Mobilitätskiosk („Zusätzliche Bedingungen für den Mobilitätskiosk“) legen die für den Partner, der den Mobilitätskiosk verwendet, geltende Bedingungen fest. Diese Zusatzbedingungen des Mobilitätskiosks sind Bestandteil der (i) Allgemeinen Vertragsbedingungen von HERE (und aller jeweiligen referenzierten und beigefügten Anhänge, Anlagen oder Pläne), oder (ii) der Partnernutzungsbedingungen der Mobilitätsprodukte von HERE (und aller jeweiligen referenzierten und beigefügten Anhänge, Anlagen oder Pläne) (jeweils und soweit zutreffend die “Bedingungen”). Der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff „Vertrag“ bezieht sich auf (a) den HERE Mobility Lizenzvertrag einschließlich der anwendbaren Bedingungen und das Addendum zum Datenschutz („DPA“), oder (b) die Partnernutzungsbedingungen der Mobilitätsprodukte von HERE und das DPA. Alle in Großbuchstaben aufgeführten Bedingungen, wenn hier nicht weiter bestimmt, werden im Vertrag und im DPA festgelegt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser zusätzlichen Bedingungen des Mobilitätskiosks und dem Vertrag haben die Bedingungen dieser zusätzlichen Bedingungen des Mobilitätskiosks Vorrang mit daraus sich ergebender Änderung der Vertragsbedingungen.
Als Gegenleistung für die Rechte und Lizenzen, die dem Partner im Rahmen der Vertragsbedingungen und im Folgenden erteilt werden und deren Anerkennung und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, vereinbaren die Parteien die nachstehenden zusätzlichen Bedingungen des Mobilitätskiosks .
A. Zusätzliche Definitionen.
Folgende Definitionen werden dem Anhang 1 („Definitionen“) der Vertragsbedingungen beigefügt:
(1) “Kioskgerät” bezeichnet ein eigenständiges Gerät, das Teil der Partnermaterialien ist und die Verfügbarkeit und Funktionalität der Mobilitätsprodukte unterstützt (d. h., Bildschirmauflösung, Betriebssystem, Browser, Touchscreen, usw.).
(2) “Mobilitätskiosk” bezeichnet die dem Partner durch HERE bereitgestellte Internetseite, über die ein Verbraucher direkt mit den Mobilitätsdienstleistungen interagieren kann, um und diese über die in Mobilitätsprodukte integrierte Partnermaterialien anzufordern, und kann, ohne Einschränkungen, eingetragene HERE-Marken, Dashboards, dynamische Elemente, Bildzeichen, Dropdown-Menüs, Felder, Inhalte, Verbraucherdaten und den Fahrtentracker mit einschließen. Der Mobilitätskiosk wird als einzelne Einheit lizenziert und seine Bestandteile können nicht für den individuellen Gebrauch getrennt werden.
B. Zusätzliche Bedingungen der Mobilitätsprodukte.
Folgende Bedingungen werden dem Abschnitt 1 („Bedingungen für die Zusätzliche Bereitstellung und Nutzung der Mobilitätsprodukte”) der Vertragsbedingungen hinzugefügt:
(1) Anpassung. Der Partner bestätigt, dass für die Einbindung von Partnermaterialien, wie das Logo oder Markenfarben als Teil des Mobilitätskiosks, eine Anpassung des Mobilitätskiosks über das Konto erfordern kann. Vorbehaltlich der gegenseitigen Vereinbarung der Parteien, kann HERE dem Partner Unterstützung für derartige Anpassung leisten. Der Partner bestätigt und stimmt zu, dass die Bereitstellung für die Öffentlichkeit des mit den Partnermaterialien abgestimmten Mobilitätskiosk, über die Partnermaterialien, die Annahme und Bestätigung solcher Anpassung seitens des Partners bedeutet (unabhängig davon, ob durch HERE oder anderweitig durchgeführt).
C. Zusätzliche Datenbedingungen.
Folgende Vertragsbedingungen werden dem Abschnitt 2 („Lizenzerteilung; Lizenzbeschränkungen“) der Vertragsbedingungen hinzugefügt:
(1) HERE erteilt dem Partner hiermit ein beschränktes Recht zur Unterlizenzierung der gemäß Abschnitt 2.1 der Vertragsbedingungen gewährten Lizenz an: (i) Drittanbieter eines Kioskgeräts („Kioskgeräteanbieter“), die der Partner in ein Mobilitätskiosk integriert und (ii) Drittanbieter („Anbieter“), die in ihren Räumlichkeiten ein Kioskgerät zur Verfügung stellen, als Teil der Partnermaterialien und integriert in das Mobilitätskiosk. Vorstehendes Unterlizenzierungsrecht ist: (i) ausschließlich auf die Bereitstellung des Mobilitätskiosks als Teil eines Mobilitätsgeräts als eine Einheit beschränkt, wobei der Partner: (a) die vollständige Haftung für die Leistung, für Handlungen und Unterlassungen der Kioskgeräteanbieter oder der Anbieter (soweit zutreffend) übernimmt; (b) einen schriftlichen Vertrag mit jedem Kioskgeräteanbieter oder Anbieter (soweit zutreffend) zu Bedingungen abschließt, die HERE mindestens denselben Schutz bieten, wie in den Vertragsbedingungen festgelegt; (c) auf Anforderung von HERE, umgehend eine Kopie des mit dem Kioskgeräteanbieter oder Anbieter (soweit zutreffend) abgeschlossenen Vertrages und jeglicher dazugehörigen Unterlagen bereitstellt; und (d) das Recht hat, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen jedes Kioskgeräteanbieters oder Anbieters (soweit zutreffend) zu überprüfen. Der Partner darf sich nicht als Vertreter von HERE für beliebigen Zweck ausweisen, weder jegliche Gewährleistung oder Bedingung sicherstellen noch im Namen HEREs Erklärungen abgeben oder HERE zu irgendwelchen Verträgen verpflichten oder im Namen von HERE Haftungen übernehmen. Darüber hinaus gibt der Partner keinerlei Garantien, Zusicherungen, Gewährleistungen oder weitere Verpflichtungen in Bezug auf die Ressourcen, Spezifikationen oder Funktionen der Mobilitätsprodukte ab, die nicht mit den im Vertrag und/oder in den Unterlagen der Mobilitätsprodukte enthaltenen übereinstimmen.
D. Zusätzliche Datenbedingungen.
Folgende Bedingungen werden dem Abschnitt 3 („Daten”) der Vertragsbedingungen und des DPAs hinzugefügt:
(1) Bei der Nutzung der Mobilitätsprodukte werden die Kontodaten des Partners, bestimmte Daten des Partnerpersonals und Verbraucherdaten für HERE zur Verfügung gestellt. Der Partner erteilt HERE eine gebührenfreie, vollständig bezahlte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung, Verarbeitung, Anzeige, Vervielfältigung und Speicherung der Kontodaten des Partners, der Personaldaten des Partners und der Verbraucherdaten, um (i) dem Partner Mobilitätsprodukte zur Verfügung zu stellen und (ii) die Mobilitätsprodukte zu verwalten und zu optimieren.
(2) Die Parteien vereinbaren, dass Gegenstand, Art und Zweck der Datenverarbeitung die Leistung von Mobilitätsdiensten und/oder der Zugang zu Mobilitätsdienstleistungen sind, entsprechend diesem Vertrag.
(3) Die Arten von verarbeiteten personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen beziehen sich auf die Personaldaten des Partners und die Verbraucherdaten.